
Förderprogramme für Wärmepumpen & Photovoltaik
Wärmepumpen werden in der Schweiz grosszügig mit Fördergeldern unterstützt. Der Ersatz fossiler Heizsysteme durch solche auf Basis erneuerbarer Energien wird aktiv vorangetrieben. Bund, Kantone, Gemeinden sowie verschiedene Energieversorger und Institutionen stellen jeweils teils über 10 000 Franken zur Verfügung. Es ist jedoch schwierig, den Überblick über sämtliche Förderprogramme zu behalten.
Photovoltaikanlagen profitieren vom landesweiten Förderprogramm Pronovo, das sehr einfach organisiert und übersichtlich ist. Eine Anlage auf einem Einfamilienhaus wird mit rund 6 000 Franken gefördert.
Kantonale Fördergelder für Wärmepumpen
Die Schweiz unterstützt erneuerbare Energien unter anderem durch finanzielle Fördermassnahmen. Für die Gebäudeförderung sind die Kantone zuständig; der Bund stellt ihnen hierfür Globalbeiträge zur Verfügung.
Das Gebäudeprogramm hat zum Ziel, den Energieverbrauch und den CO₂-Ausstoß Schweizer Bauten zu reduzieren. Es gewährt landesweit Subventionen für Wärmedämmung und den Ersatz fossiler Heizsysteme durch erneuerbare Energielösungen wie Wärmepumpen oder Pelletheizungen. In einigen Kantonen ist der Nachweis eines GEAK Plus erforderlich, um Anspruch auf Fördermittel zu haben.
Die Höhe der Förderbeiträge hängt von Ihrem Wohnkanton, dem bisherigen sowie dem neuen Heizsystem und der installierten Leistung ab.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer kantonalen Behörde nach den genauen Förderbeträgen.
Fördergelder in den Kantonen
Wichtiger Hinweis:
Bei gewissen Förderprogrammen ist es nötig, diese vor Umbaubeginn oder sogar vor Auftragsvergabe einzureichen. Bitte sprechen Sie sich mit unserem Berater diesbezüglich ab. Ob und in welcher Höhe Fördergelder gesprochen werden, entscheidet die zuständige Förderstelle.
Ein Anrecht auf Förderbeiträge entsteht durch die Auflistung hier nicht. Alle Angaben ohne Gewähr.

Klimaprämie - Schweizweite Förderung
Beim Ersatz einer fossilen durch eine erneuerbare Heizung profitieren Sie von attraktiven Förderbeiträgen.
Das schweizweit einheitliche Förderprogramm "Klimaprämie" unterstützt den Heizungsersatz in Kantonen mit schlechten Förderprogrammen.
Klimaprämie beim Heizungstausch
Kommt Ihr Heizungsersatz im Wohnkanton nicht für kantonale Fördermittel infrage oder fällt der kantonale Beitrag geringer aus als die Klimaprämie, greift das schweizweit einheitliche Förderprogramm. Besonders lohnend ist es in Kantonen mit niedrigen Förderbeträgen oder bei Anlagen mit einer Leistung ab etwa 15 kW.
Hauptvoraussetzungen für die Förderung:
- Austausch einer Öl- oder Gasheizung zugunsten einer Holzheizung oder Wärmepumpe
- Noch keine verbindliche Auftragserteilung für den Heizungstausch
- Anrechenbarkeit der CO₂-Einsparungen zur Erfüllung des gesetzlichen Mandats der Stiftung KliK
- Nachweis einer „Unwirtschaftlichkeit“ im Vergleich zu einer fossilen Heizung (Berechnung durch Energie Zukunft Schweiz im Antragsverfahren)
- Keine zwingende gesetzliche Verpflichtung zu erneuerbaren Systemen bzw. kein absolutes Verbot für den Einbau fossiler Heizungen
Ausgeschlossen von der Förderung sind:
- Wohnraumöfen und -kamine
- Ersatz von Elektroheizungen
- Heizsysteme in Neu- oder Ersatzneubauten
- Wärmeerzeugung in Gewächshäusern
- Fossile bivalente Systeme (z. B. Gas plus Wärmepumpe), sofern die erneuerbare Komponente weniger als 50 kW beträgt.

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Wir begleiten Sie von der Planung Ihrer Anlage bis zur Umsetzung, unterstützen Sie bei der Fördermittelbeantragung und stehen Ihnen während des gesamten Prozesses zur Seite. Kontaktieren Sie uns noch heute!
Kontakt aufnehmenHäufige Fragen zum Thema Fördergelder
Sie dienen dazu, den CO₂-Ausstoß zu verringern, die Nutzung erneuerbarer Energien zu steigern und langfristig eine nachhaltige Energieversorgung sicherzustellen.
Die Zuschüsse variieren je nach Kanton und Programm. In der Regel liegen sie im niedrigen bis mittleren vierstelligen Bereich und richten sich nach Leistung, Effizienz der Wärmepumpe sowie dem bisherigen Heizungstyp.
Auch hier schwankt die Einmalvergütung kantonal und programmabhängig. Typischerweise betragen die Beiträge mehrere Tausend Franken und bemessen sich nach der installierten Leistung in kWp.
- Technische Anforderungen der Förderstelle erfüllen
- Meldung bei Pronovo
- Nachweis der fachgerechten Installation (z. B. Installationszertifikat)
- Aktuell kann jede Anlage < 100 kWp ein Gesuch um Einmalvergütung einreichen.
Ja. Einige Kantone und Gemeinden gewähren Zusatzbeiträge, wenn Wärmepumpe und Photovoltaikanlage gemeinsam installiert werden, da so der Eigenverbrauch optimiert und die Amortisationszeit verkürzt wird.
- Angebote und Kostenvoranschläge der ausführenden Firmen
- Technische Datenblätter der Anlagen
- Installationszertifikat bzw. Fachinstallationsnachweis
- Ggf. Beratungsnachweise von Energieberatern
Die Bearbeitungszeit variiert je nach Programm und Antragsvolumen – in der Regel zwischen wenigen Wochen und mehreren Monaten.
Ja. Oft lassen sich kantonale, kommunale und bundesweite Beiträge kombinieren. Prüfen Sie jedoch die Bedingungen der einzelnen Programme im Voraus.